Gegenstand und Umfang der Dienstleistungen
- Brandschutztechniker im Sinne des Gesetzes Nr. c. 314/2001 Slg.
Spezialist für Brandschutz
- Analysen und Dokumentation des Brandschutzes gemäß den geltenden
Vorschriften
- Brandschutzschulung
- Beratung im Bereich des Brandschutzes
- Professionelle Inspektionen von Feuerlöschern und
Löschwasserversorgungsanlagen, einschließlich kompletter Wartung,
Instandhaltung, Reparaturen einschließlich der Lieferung von neuen
Geräten.
Mittel der Dienstleistungserbringung:
1. einmalig - auf der Grundlage eines Auftrags wird eine
einmalige Dienstleistung erbracht, eine spezifische Dienstleistung
2. umfassend - die Dienstleistungen werden im Rahmen eines
laufenden Vertrags für das ganze Jahr gegen ein pauschal vereinbartes
Entgelt erbracht