Wir bieten professionelle Inspektionen und Prüfungen
(Revisionen) von Hebezeugen im Rahmen der Zulassung unserer Firma gemäß der
Verordnung Nr. 508/2009 Slg. an:
- Aa - Kran und Hebezeug mit motorischem Antrieb, z. B. elektrisch,
hydraulisch, mit einer Tragfähigkeit von mehr als 1 000 kg und Kran und
Hebezeug mit menschlichem Antrieb von mehr als 5 000 kg, einschließlich
permanenter Kranbahn und temporärer Kranbahn des Auslegertyps,
- Ab - eine kraftbetriebene mobile Arbeitsbühne mit einer Hubhöhe von über
1,5
m,
- Ac1 - ein Aufzug und eine Hebebühne, die fester Bestandteil des Gebäudes
und
des Geländes sind, d.h. ein Personen- und Lastenaufzug mit zugelassener
Personenbeförderung,
- Ac2 - Aufzug und Hebebühne, die fester Bestandteil des Gebäudes und des
Geländes sind, d.h. ein Lastenaufzug mit Zugang für Personen zu einem
Fahrkorb,
- Ac3 - ein Aufzug und eine Hebebühne, die fester Bestandteil des Gebäudes
und
des Geländes sind, nämlich ein Lastenaufzug mit beschränktem Zugang für
die
Personenbeförderung,
- Ac4 - ein Aufzug und eine Hebebühne, die fester Bestandteil des Gebäudes
und
des Geländes sind, d. h. eine Hebebühne, bei der die Beförderung von
Personen und Gütern zulässig ist,
- Ad1 - ein Bauaufzug für die Beförderung von Personen und Gütern,
- Ad2 - ein Bauaufzug für Güter mit Zugang für Personen zur Tragbühne,
- Ae - Regalstapler mit Bedienerplatz auf dem Stapler und dessen
Übergabestation,
- Af - Fahrtreppen und Fahrsteige,
- Aj1 - eine bewegliche motorisierte Bühneneinrichtung im oberen
Bühnenteil,
wie z. B. ein Bühnenschub, ein Feuer- und Schallschutzvorhang, eine
Portalbrücke und ein Portalturm, eine Beleuchtungsbatterie, Hängelampen
und
Kronleuchter, ein Projektionsrahmen,
- Aj2 - eine bewegliche motorisierte Bühnenvorrichtung im unteren
Bühnenteil,
z. B. Hubtisch, Orchestertisch, Bühnenfalle,
- Ba1 - ein kraftbetriebener Kran und ein Hebezeug mit einer Tragfähigkeit
von
bis zu einschließlich 1 000 kg und ein von Menschenhand betriebenes
Hebezeug
mit einer Tragfähigkeit von 1 000 kg bis einschließlich 5 000 kg,
- Ba2 - kraftbetriebenes Hubgerüst zum Heben von Lasten,
- Bb - Lastaufnahmemittel eines kraftbetriebenen Transportwagens und
-laders
zum Heben und Transportieren einer Last mittels eines Mittels zum
Anbinden,
Aufhängen oder Greifen,
- Bc2 - ein zusätzliches Lastaufnahmemittel zum Aufhängen oder Greifen
einer
Last, das nicht fester Bestandteil der technischen Hebezeuge der Gruppe
A
und der Gruppe B ist, nämlich eine Vorrichtung zum Aufhängen oder
Greifen
einer Last, z. B. ein Magnet, eine Traverse, eine Saugvorrichtung, eine
Zange, ein Greifer, mit Ausnahme der in Gruppe C Buchstabe a genannten
Mittel,
- Bd1 - ein spezielles kraftbetriebenes Hebezeug zum Anheben einer Last,
nämlich eine Hebebühne,
- Bd2 - eine spezielle motorbetriebene Hebevorrichtung zum Heben von
Lasten,
d. h. eine Hebebühne,
- Bd3 - eine spezielle kraftbetriebene Hebevorrichtung zum Heben einer
Last,
d. h. eine stabile, mobile und versetzbare Service-Hebevorrichtung, die
nur
zum Heben eines Fahrzeugs bestimmt ist,
- Bd4 - eine spezielle kraftbetriebene Hebevorrichtung zum Heben einer
Last,
d. h. ein an oder in einem Fahrzeug montierter Hebekopf, der zum Be-
oder
Entladen einer Last bestimmt ist,
- Be - ein Lastenaufzug ohne Personenzugang zur Tragbühne,
- Bf - ein kraftbetriebenes vertikales Schiebetor mit einer Hubhöhe von
mehr
als 2,7 m,
- Bg - ein Regalstapler ohne Bedienerplatz auf dem Stapler und seiner
Umsetzeinheit, ausgenommen Geräte, die Teil von automatischen Umschlag-
und
Lagersystemen sind,
- Bh - von Menschenhand betriebene Bühnengeräte, Bi - Treppenlifte und
vertikale Hebebühnen, die für die Benutzung durch Personen mit
eingeschränkter Mobilität ausgelegt sind.
Technische Ausrüstung der Gruppe C:
- Ca - ein Mittel zum Anbinden und Aufhängen einer Last, das kein fester
Bestandteil des Hebezeugs ist, z. B. ein Verbindungsmittel, eine Kette,
ein
Gurt, ein Gürtel, ein Haken, ein Schäkel,
- Cb - ein technisches Hebezeug, das Teil eines Arbeitsmittels ist, z. B.
einer Prozesslinie, einer Maschine oder eines automatischen Handhabungs-
und
Lagersystems,
- Cc - technische Hebezeuge, die einmalig, z. B. zu Montagezwecken, für
den
Transport zusammengestellt werden,
- Cd - sonstige technische Hebezeuge der Gruppe B mit menschlicher Kraft.