Wir bieten professionelle Inspektionen und Prüfungen
(Revisionen) von Druckgeräten im Rahmen der Autorisierung unserer Firma im
Sinne der Verordnung Nr. 508/2009 Z.z.:
- Aa1 - Dampfkessel der Klasse I
- Aa2 - Dampf- und Flüssigkeitskessel Klasse II
- Aa3 - Dampf- und Flüssigkeitskessel Klasse III
- Aa4 - Dampf- und Flüssigkeitskessel Klasse IV
- Ab1 - Stabile Druckbehälter Klasse IV
- Ab2 - Stabile Druckbehälter Klasse III
- Ad - Druckbehälter für Feuerlöschgeräte
- Ae - Rohrleitungen
- Ba1 - Dampf- und Flüssigkeitskessel der Klasse V.
- Bb1 - Stabile Druckbehälter Klasse II
- Bb2 - Stabile Druckbehälter Klasse I
- Bd - Druckbehälter für Feuerlöschgeräte
- Be1 - Rohrleitungen
- Be2 - Rohrleitungen
Sicherheitseinrichtungen:
- Be1 - Sicherstellung, dass der höchste Überdruck nicht überschritten
wird
- Be2 - Sicherstellung der Überwachung und Einhaltung der
Betriebstemperatur
- Be3 - Sicherstellung der Füllstandsüberwachung
- Be4 - Sicherstellung des automatischen Betriebs
Durchführung von Experteninspektionen von Niederdruckkesselräumen gemäß der
Verordnung Nr. 25/1984 Slg.